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   BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01   

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BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01 (https://dejure.org/2003,26354)
BPatG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01 (https://dejure.org/2003,26354)
BPatG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 24 W (pat) 205/01 (https://dejure.org/2003,26354)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1150 "LOOK"; GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Daher wird der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, auf den abzustellen ist (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, GRUR 2000, 506 "ATTACHÉ/TISSERAND"), die angemeldete Wortfolge "STRESS BALANCE" in Verbindung mit den beanspruchten Waren nicht als betrieblichen Herkunftsnachweis auffassen (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 22/95 "Hydro-Balance-System", Zusammenfassung veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Daher wird der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, auf den abzustellen ist (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, GRUR 2000, 506 "ATTACHÉ/TISSERAND"), die angemeldete Wortfolge "STRESS BALANCE" in Verbindung mit den beanspruchten Waren nicht als betrieblichen Herkunftsnachweis auffassen (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 22/95 "Hydro-Balance-System", Zusammenfassung veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Daher wird der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, auf den abzustellen ist (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, GRUR 2000, 506 "ATTACHÉ/TISSERAND"), die angemeldete Wortfolge "STRESS BALANCE" in Verbindung mit den beanspruchten Waren nicht als betrieblichen Herkunftsnachweis auffassen (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 22/95 "Hydro-Balance-System", Zusammenfassung veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Daher wird der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, auf den abzustellen ist (EuGH GRUR Int. 1999, 734, 736 Tz. 26 "Lloyd"; WRP 2000, 289, 292 Tz. 27 "Lifting-Creme"; GRUR Int. 1998, 795, 797 "Gut Springenheide"; BGH, GRUR 2000, 506 "ATTACHÉ/TISSERAND"), die angemeldete Wortfolge "STRESS BALANCE" in Verbindung mit den beanspruchten Waren nicht als betrieblichen Herkunftsnachweis auffassen (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 22/95 "Hydro-Balance-System", Zusammenfassung veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Wortmarken nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen entweder ein im Hinblick auf die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zukommt oder es sich um ein gängiges Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr stets nur als solches und nicht als individuelles Kennzeichnungsmittel verstanden wird (st. Rspr vgl. BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; BGH GRUR 2001 1042 "REICH UND SCHOEN"; BGH BlfPMZ 2001, 398 "LOOK"; BGH GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE"; BGH MarkenR 2002, 338 "Bar jeder Vernunft").
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Es handelt sich daher um eine Verbindung der beiden allgemein verständlichen Wörter "STRESS" und "BALANCE" ohne jede inhaltliche Änderung, die keinerlei zusätzliches Merkmal aufweist, welches das Zeichen in seiner Gesamtheit geeignet erscheinen ließe, die Waren der Anmelderin von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. dazu EuGH GRUR 2003, 58, 59 f. "Companyline" Tz. 21, 23).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 24 W (pat) 205/01
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1150 "LOOK"; GRUR 2002, 64 "INDIVIDUELLE").
  • BPatG, 12.12.1995 - 24 W (pat) 22/95
  • BPatG, 11.01.2005 - 24 W (pat) 304/03
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat und die ergänzende Internetrecherche des Senats belegt, wird der Begriff "BALANCE" häufig als Sachangabe in Zusammenhang mit Waren des Bereichs der Klasse 3 sowie mit Lufterfrischungsgeräten verwendet (vgl. dazu auch BPatG 24 W (pat) 205/01 "STRESS BALANCE"; BPatG 24 W (pat) 22/95 "Hydro-Balance-System"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM), um darauf hinzuweisen, daß diese Waren in bezug auf Inhaltsstoffe und Wirkungsweise in Balance sind oder eine Balance erzeugen.
  • BPatG, 05.05.2008 - 30 W (pat) 71/06
    Betrachtet man die in der Marke enthaltenen Wörter einzeln, so kommt dem Wort "Balance", das in seiner Bedeutung von "Gleichgewicht" (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. S. 241) - worauf die Markenstelle bereits hingewiesen hat - im Bereich der Gesundheits- Körper- und Schönheitspflege vielfach als Hinweis auf eine im Gleichgewicht befindliche, ausbalancierte Wirkung oder Wirkstoffzusammensetzung von Erzeugnissen oder den Gegenstand oder die Wirkung entsprechender Dienstleistungen Verwendung findet, zweifellos ein beschreibender Aussagegehalt für die in Rede stehenden Waren/Dienstleistungen zu (vgl. z. B. BPatG 24 W (pat) 22/95 - Hydro-Balance-System, Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM; 24 W (pat) 205/01 - STRESS BALANCE, Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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